Klenk: Info zu Abmahnungen

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28.07.2008 Was zu tun ist, wenn eine Abmahung erfolgt ist? Auf diese Fragen wissen die IG Metall-Vertrauensleute der Fa. Klenk Holz AG in ihrem neuen Infoblatt eine Antwort.

  • Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Verwarnung des Arbeitgebers und erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin gegen seine/ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Die Abmahnung erhält die Ankündigung, das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall zu kündigen.

  • Was ist zu tun, wenn Du eine Abmahnung erhalten hast?

Einen Betriebsrat oder einen IG Metall Vertrauensmann deines Vertrauens informieren und die Situation klären.

Wir empfehlen: Auf keinen Fall unterschreiben, dass du mit der Abmahnung einverstanden bist bzw. diese akzeptiert hast, sondern nur den Erhalt bestätigen.

Wir empfehlen: bei einer ungerechtfertigten Abmahnung schriftlich verlangen, dass die Abmahnung zurückgenommen wird und dafür eine Frist (ca. 2 Wochen bis max. 4 Wochen) setzen.

Hast du nach Ablauf der Frist keine schriftliche Antwort erhalten, schreibe eine Gegendarstellung. Der Betriebsrat oder ein IG Metall-Vertrauensmann sind dir gerne dabei behilflich. Mitglieder IG Metall können sich in der IG Metall Verwaltungsstelle beraten lassen.

Die Gegendarstellung muss der Arbeitgeber in deiner Personalakte der Abmahnung beifügen. Ob der Arbeitgeber das wirklich veranlasst hat, kannst du mit einem Antrag auf Einsicht in deine Personalakte überprüfen.

Gegen eine Abmahnung kann auch Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Ob eine Klage sinnvoll ist, können Mitglieder der IG Metall rechtlich in der Verwaltungsstelle prüfen lassen.

Kommt es zur Klage, wird unser Mitglied durch den DGB Rechtsschutz vor Gericht vertreten.

Wir werden dich auch in Zukunft über aktuelle Themen informieren.

Deine IG Metall Vertrauensleute bei der Fa. Klenk Holz AG

Letzte Änderung: 28.07.2008