Rechtsschutzbericht des DGB für 2004

DGB Rechtsschutz

06.06.2005 1,5 Mio. Euro für die Mitglieder erstritten - 355 Arbeitsgerichts- und Sozialgerichtsverfahren

Die Anzahl von 355 Gerichtsverfahren im Jahr 2004 ist eine enorme Steigerung gegenüber dem Vorjahr. In 2003 wurden 216 Verfahren gezählt.
Schwerpunkt der arbeitsgerichtlichen Verfahren waren Kündigungsschutzklagen und Klagen auf vorenthaltenes Arbeitsentgelt. Häufig müssen Entgelte eingeklagt werden, die zum Teil monatelang nicht bezahlt oder jeweils mit gravierenden Verspätungen bezahlt werden. Für die Beschäftigten fallen dabei oft Überziehungszinsen bei den Banken an weil Miete, Strom etc. natürlich trotzdem bezahlt werden müssen. Auch Klagen von befristet Beschäftigten auf unbefristete Beschäftigung waren in 2004 häufiger aufgetreten. Des weiteren mussten immer wieder Klagen gegen Insolvenzverwalter auf Auszahlung der Abfindungssummen erhoben werden.

Ein Arbeitgeber versuchte gegen den Gewerkschaftssekretär Rüdiger Bresien ein Hausverbot zu verhängen. Dem Gewerkschafter wurden Aussagen unterstellt, die nie gemacht wurden. Das Hausverbot musste nach mehreren Gerichtsterminen und verschiedenen Zeugenaussagen zurückgenommen werden.

Festzustellen ist, dass die Auseinandersetzungen härter und schärfer werden und die Streitwerte sich erhöhen. So wurden im Jahr zuvor noch 550.000 Euro für die Mitglieder der IG Metall erstritten, im Jahr 2004 waren es bei weniger Verfahren insgesamt 1.511 Millionen Euro. Dabei lag die höhere Erfolgsquote (238 Verfahren) mit 1,306 Millionen Euro bei den Arbeitsgerichtsverfahren. Vieles konnte dabei im gerichtlichen Vergleichsverfahren erledigt werden.

Im Sozialrecht verschoben sich die Schwerpunkte. Klagen gegen die Berufsgenossenschaften und gegen die Integrationsämter (Schwerbehindertenstatus) nahmen zu, gefolgt von der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung.

Zunehmend finden sich auch Betriebsräte mit ihren Arbeitgebern vor Gericht wieder. Geklagt wird meist auf Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Einhaltung von Mitbestimmungsrechten und die Einsetzung von Einigungsstellen. Insbesondere die Missachtung des Betriebsverfassungsgesetzes gibt immer wieder Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der gewerkschaftliche Rechtsschutz einen hohen Stellenwert bei den Mitgliedern genießt, nicht zuletzt deshalb, weil die Schwäbisch Haller Rechtsstelle nur arbeitnehmerorientierte Vertretung vor den Gerichten übernimmt.

Durch den Mitgliedsbeitrag ist diese Leistung für die Mitglieder der IG Metall abgedeckt, auch oder wenn es in die nachfolgenden Instanzen gehen sollte und zum Teil teure Gutachten erstellt werden müssen. Viele Privat-Rechtsschutzversicherungen nehmen solche weitergehenden Verfahren im "Kleingedruckten" ausdrücklich aus.

Letzte Änderung: 13.02.2008