Kurzarbeit für Leiharbeitsbeschäftigte
20.03.2020
Leihbeschäftigte müssen bei betrieblichen Problemen in Folge der Krise nicht zwangsläufig abgemeldet oder sogar gekündigt werden. Vielmehr kann der Verleiher als Arbeitgeber für die Leihbeschäftigten Kurzarbeit beantragen.
Letzte Änderung: 23.03.2020