1.200 in Crailsheim und Öhringen
23.02.2015
Insgesamt 4 Demonstrationszüge bewegten sich am Vormittag durch Öhringen und Crailsheim. Bei Bosch, Voith, Huber und Mahle waren sie gestartet und zogen mit Transparenten und Trillerpfeifen durch die Innenstädte. Auf dem Schweinemarktplatz in Crailsheim bzw. dem Marktplatz in Öhringen fanden Kundgebungen der IG Metall statt.
Zu Beginn der vierten Tarifverhandlung für die baden-württembergische Metall- und Elektroindustrie machten landesweit insgesamt 47 000 Metallerinnen und Metaller bei Kundgebungen, Warnstreiks und Frühschluss-Aktionen mit (Stand 14 Uhr), mehr als an jedem anderen Tag seit Ablauf der Friedenspflicht. Die Teilnehmer kamen aus mehr als 160 Betrieben. Allein in Baden-Württemberg zählt die IG Metall somit rund 267 000 Unterstützer für ihre Forderungen, von den verschiedenen Aktionen waren in den vergangenen drei Wochen über 1000 Betriebe betroffen. Weitere knapp 12 000 Beschäftigte hatten sich bereits vor Ende der Friedenpflicht im Laufe des Januars an Aktionen beteiligt.
Roman Zitzelsberger, Verhandlungsführer und Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg: "Die Rekordbeteiligung bei den Warnstreiks ist ein gutes Zeichen für die heutige Verhandlung, in der wir den Durchbruch schaffen müssen. Ich sehe gute Chancen auf eine Einigung. Allerdings machen die Warnstreiks auch deutlich: Sollten die Verhandlungen heute Nacht scheitern, sind die Metallerinnen und Metaller in Baden-Württemberg auch bei einer weiteren Eskalation mit dabei."
Die IG Metall fordert für die rund 800 000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie im Südwesten 5,5 Prozent mehr Geld, eine neue Altersteilzeit und den Einstieg in eine geförderte Bildungsteilzeit. Nach der dritten Verhandlung hatte eine Expertenkommission aus betrieblichen Fachleuten beider Seiten potenzielle Lösungsmodelle für die beiden qualitativen Themen erarbeitet, auf dieser Grundlage werden die Gespräche heute in Böblingen fortgesetzt. Gelingt in Baden-Württemberg keine Einigung, wird die IG Metall zeitnah über die Urabstimmung und unbefristete Streiks entscheiden.
Anhänge:
Letzte Änderung: 23.02.2015