Getrag: Leiharbeit begrenzen

Vorschaubild

09.02.2011 In der aktuellen Ausgabe des Vertrauensleuteinfos "Zahn um Zahn" fordern die Vertrauensleute von Getrag "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" und eine Flexibilitätszulage für Leiharbeiter.

Auszüge aus der aktuellen Ausgabe des "Zahn um Zahn"

Leiharbeit keine Brücke in die Festanstellung
1972 trat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Damit wurde das Verhältnis Arbeitnehmer/-in, Verleiher und Entleiher geregelt, um bei Produktionsspit-zen oder im Vertretungsfall für kurze Zeit befristet MA einstellen zu können. Im Laufe der Jahre wurde die zeitliche Befristung immer mehr aufgeweicht und im Zuge der Hartz-Reformen 2003 fiel jegliche Befristung weg. Auch fiel das Synchronisationsverbot komplett weg, das verhinderte, dass Zeitar-beitsfirmen einen MA nur "nach Bedarf" anstellen, also solange wie der Kunde ihn braucht.

Der Ansatz der Regierung, dass Leiharbeit die Chance auf Beschäftigung in den 1. Arbeitsmarkt erhöhen würde, ist so gut wie nicht gegeben. Leiharbeit ist keine Brücke in die Festanstellung. Lediglich 7% aller Leiharbeitskräfte erhalten anschließend einen unbefristeten Arbeitsplatz, so das Institut für Arbeitsmarktforschung der Bundesagentur für Arbeit. Tatsache ist, dass die Agenturen für Arbeit Arbeitslose häufig in Leiharbeitsfirmen vermitteln, um ihre Vermittlungsquote zu erreichen und das unter Androhung von Sperrfristen bis zu 12 Wochen.

Heuern und feuern
Die Situation in den Leiharbeitsfirmen ist so, dass durch Probezeiten und Befristungen das Prinzip "heuern und feuern" besonders ausgeprägt ist. Auch Arbeitsunfähigkeit führt oft zur Entlassung, wenn der Kündigungsschutz noch nicht greift. Die Arbeitszeit beträgt zwar meist 35 Std./Woche, aber die MA müssen meist länger arbeiten um Zeitguthaben aufzubauen, für die Zeiten, in denen sie nicht entliehen werden können. Das heißt, der/die Beschäftigte trägt das ganze unternehmerische Risiko. Und mit ihrer niedrigen Entlohnung liegen sie oft um oder an der Armutsgrenze.

Stammbelegschaften werden ersetzt
Wir als Beschäftigte und als Gewerkschaftsmitglieder müssen uns in dieser Frage dringend positionieren: Wollen wir weiter zuschauen wie sich Unternehmen der Stammbelegschaft mehr und mehr entledigen um sie durch schlechter gestellte Leiharbeiter zu ersetzen? Wol-len wir weiter zuschauen, wie unsere Sozialkassen ausgeblutet werden, weil Leiharbeiter zu Dumpinglöhnen beschäftigt werden, bei denen sie oft noch auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind?

Unsere Forderung ist:

  • Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit. *
  • Keine befristete Beschäftigung in Leiharbeitsfirmen. *
  • Begrenzung der Dauer des Einsatzes in Firmen. *
  • Eine Flexibilitätszulage.*

Aktionstag am 24. Februar
Aus diesem Grund wird die IG Metall am 24. Februar zu einem Aktionstag aufrufen. Jetzt gilt es, in der Politik die richtigen Weichen zu stellen. Am 24. und 25. Februar trifft der Bundesrat eine Entscheidung zu diesem Thema. Damit es die richtige wird, müssen wir den Druck verstärken.
Wir fordern alle auf, sich zu beteiligen. Denn wer morgen arbeitslos ist, findet sich ganz schnell in einer Leihfirma wieder.
Meldet euch beim Betriebsrat oder den Vertrauensleuten, damit wir genügend Busse ordern können um am 24. Februar gemeinsam zu einer Kundgebung nach Hall zu fahren.

CGM: Gewerkschaft oder nicht?
Zu dem obigen Thema passt auch die Meldung, die am Jahresende 2010 durch die Presse ging: die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist nicht tariffähig. Leider hat sie trotzdem Tarifverträge mit Dumpinglöhne abgeschlossen.
Was hat das mit uns zu tun? Auch wir haben eine christliche Gewerkschaft im Betrieb. Zwar machen unsere christlichen Betriebsratskollegen durchaus gute Betriebsratsarbeit, trotzdem müssen sich die christlichen "Gewerkschaftsmitglieder" die Frage gefallen lassen, ob sie überhaupt wissen und diskutieren, ob ihre Gewerk-schaft im Falle eines Falles auch wirklich gute Tarifverträge durchsetzen kann. Durchsetzungsmacht braucht viele Mitglieder, die notfalls auch für ihre Interessen streiken können.
Wir glauben nicht, dass hier im Betrieb Beschäftigte wollen, dass der CGM Tarifverträge mit einem niedrigen Stundenlohn aushandelt, womöglich noch über ihre Köpfe hinweg.
Die Entgelte und Bedingungen, die auch die CGM-Mitglieder hier bei Getrag haben, wurden durch die Mitglieder der IG Metall erkämpft und ausgehandelt. Danach wurden die Tarifverträge vom CGM übernommen. So kann man sich, mit wenig Beitrag der Mitglieder, auch auf die Schultern klopfen.

Um gegenüber den Unternehmern ebenbürtig zu sein, müssen wir als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zusammenstehen und zwar in einer Gewerkschaft. Und eine gute Interessensvertretung braucht für ihre Arbeit einen Obolus, der mit 1% nicht zu hoch gegriffen ist, wenn man sich nur überlegt, welche tariflichen Leistungen wir haben und welche zum Beispiel die Leiharbeiter.
Deshalb jetzt zusammen stehen. Nur gemeinsam sind wir stark. Jetzt IG Metall Mitglied werden. Und dann gemein-sam gegen die schlechten Bedingungen bei der Leiharbeit angehen.

Letzte Änderung: 09.02.2011