Huber: Stammbelegschaft schützen

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17.06.2010 Nächster Verhandlungstermin in Sachen Tarifvertrag zu Leiharbeit bei Huber packaging in Öhringen ist am Freitag, 17. Juni. IG Metall stellt Positionen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gegenüber.

Nach der letzten Tarifverhandlung in Sachen Leiharbeit bei Huber packaging am 10. Juni wurden der Arbeitgeberseite die Forderungen der IG Metall und die betroffenen Regelungspunkte am Montag nach der mündlichen Erläuterung nun auch schriftlich übermittelt.

Gegenüberstellung der Positionen
In der Gegenüberstellung im anhang dieser Meldung sind die unterschiedlichen Positionen und der noch bestehende Ver-handlungsbedarf zu erkennen.
Diese Gegenüberstellung zeigt deutlich, dass es nicht um das Un-terlaufen von Tarifverträgen geht, sondern um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten und um einen zuverläs-sigen, verbindlichen Schutz der Stammbelegschaft. Außerdem geht es um mehr Mitspracherechte für den Betriebsrat, um genau diese Arbeitsbedingungen und den Schutz der Belegschaft absichern zu können.
Wir möchten, dass die Beschäftigten bei Huber wieder mit Freude in den Betrieb und an ihre Arbeit gehen können, ohne Angst um ihren Arbeitsplatz und zu Bedingungen, die sie weder krank machen noch finanziell unter Druck setzen.
Um nicht mehr und nicht weniger geht es bei der aktuellen Auseinan-dersetzung.

Geschäftsleitung ist am Zug
Es liegt an der Geschäftsführung, wie zukünftig bei Huber miteinan-der umgegangen wird - entweder der Herr-im-Hause-Standpunkt oder ein gutes, vertrauensvolles Mitein-ander.

Leiharbeit keine Alternative
Leiharbeit ist keine Alternative zu guter Arbeit, weder für die Leiharbeitskräfte noch für die Stammbelegschaft. Es geht darum, dass vor-handene Arbeit zu fairen Bedingun-gen angeboten wird und Menschen mit dieser Arbeit ein Einkommen erzielen, von dem sie und ihre Fami-lien gut leben können.
Von Leiharbeit kann dies niemand. Es muss oft noch zusätzlich staatli-che Hilfe über eine Aufzahlung durch die Agentur für Arbeit (sprich also von unseren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung) in An-spruch genommen werden.

Letzte Änderung: 17.06.2010