Terex-Fuchs ETS: Erfolg in 2. Instanz
Damit folgte das Gericht den klagenden Kolleginnen und Kollegen von ETS. Das Landesarbeitsgericht hat in 2. Instanz die Berufung der Arbeitgeberseite abgewiesen und stellt fest, dass der Firmentarifvertrag des Geschäftsbereichs Terex-Fuchs auch im Geschäftsbereich ETS Rohtenburg Anwendung findet.
Ab jetzt geht es für die IG Metall, den Betriebsrat und die gesamte Belegschaft um die Umsetzung des Tarifvertrages im Betrieb.
Letzte Änderung: 14.04.2010