Azubis wählen ihre Vertretung im Betrieb
Die JAV wird von den Jugendlichen (unter 18) und Auszubildenden (unter 25) im Betrieb gewählt, und zwar alle zwei Jahre. Im Moment laufen die Wahlen für 2008.
Die JAV berät die Jugendlichen und Auszubildenden in rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit Arbeit und Ausbildung auftreten.
Sie achtet darauf, dass alle geltenden Gesetze und Regelungen im Betrieb eingehalten werden.
Sie macht Druck für die Übernahme nach der Ausbildung.
Nicht jeder Betrieb hat eine JAV. Wenn es keine JAV gibt, kannst du dich mit deinen Fragen, Problemen und Verbesserungsvorschlägen an den Betriebsrat wenden. Es gibt auch keinen Betriebsrat? Dann informier dich bei deiner IG Metall.
Letzte Änderung: 29.10.2008