DGB Rechtsschutz

DGB Rechtsschutz

01.04.2004 Über halbe Million Euro erstritten

Im Jahr 2003 hat die IG Metall mit Unterstützung der DGB Rechtsschutz GmbH insgesamt 551.000.- Euro vor Gericht erstritten. Aus einem Streitwert im Arbeitsrecht von rund 440.000.- Euro und einem Erfolgswert von 343.000.- Euro ergibt sich die hohe Erfolgsquote von 78 Prozent.

Schwerpunkt der Rechtsschutzarbeit sind Kündigungsschutzverfahren. "Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit wehren sich die Beschäftigten gegen den Verlust ihres Arbeitsplatzes. Eine Weiterbeschäftigung ist den Menschen wichtiger als eine Abfindung", so Heidi Scharf, 1. Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall.

Die Verschlechterung des Kündigungsschutzes bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass sie das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung ihrer Kündigung und damit eventuell ihren Arbeitsplatz verlieren. Befristete Arbeitsverhältnisse, auf die das Kündigungsschutzgesetz erst gar nicht angewendet werden kann, enden ohne Kündigung, ohne Klagemöglichkeit und ohne Anhörungsrecht des Betriebsrates. Mini- und Midi-Arbeit, Befristungen sowie Leiharbeit nehmen immer mehr zu.

"Dadurch können viele Menschen ihr Leben gar nicht mehr planen. Menschen in solchen Arbeitsverhältnissen wissen manchmal nicht, ob sie in der nächsten Woche noch Arbeit haben", beklagt Heidi Scharf.
Im Sozialrecht wird die Rechtsstelle des DGB häufig bereits im Widerspruchsverfahren tätig und vermeidet damit langwierige Klageverfahren. Schwerpunkt der Tätigkeit im letzten Jahr waren Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht. In den letzten Monaten kamen zunehmend Rechtsstreitigkeiten mit den Arbeitsämtern hinzu. Es wurden 208.000,- Euro erstritten.

Rechtsschutz gewährt die IG Metall für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt, der Krankenkasse, der Rentenversicherung, dem Integrationsamt, dem Versorgungsamt und den Berufsgenossenschaften. "In einer Welt, in der der Einzelne immer weniger bewegen kann vertreten wir erfolgreich die Interessen unserer Mitglieder in ihrer Gesamtheit aber auch im Einzelfall" hebt Heidi Scharf die Bedeutung des Rechtsschutzes hervor. Die Kosten für Beratung, Rechtshilfe und Rechtsvertretung sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Letzte Änderung: 13.02.2008