Warnstreik bei Textron Sükosim

Gute Tarifverträge - Gute Arbeit

30.01.2004 Komplette Früh- und Spätschicht beteiligt sich an Frühschlussaktion

Warnstreik am 30. Januar bei Textron Sükosim in Schrozberg

Unsere Forderung nach einer Tariferhöhung um 4% einschl. ERA-Strukturkomponente ist gerechtfertigt und bezahlbar.

Das bisherige Angebot der Arbeitgeber mit zwei Mal 1,2 Prozent auf 27 Monate ist völlig unzureichend. Einen Arbeitszeitkorridor von 35 bis 40 Stunden/Woche mit oder auch ganz ohne Lohnausgleich lehnen wir ab. Übrigens: auch die 40-Stünder sollen laut den Arbeitgebern beteiligt werden. Das kann heißen: Einkommenskürzung oder statt 40 zukünftig 45 Stunden arbeiten.

Warnstreiks sind rechtmäßig und zulässig. Arbeitsgerichte haben entschieden: Der Arbeitgeber darf weder eine Abmahnung aussprechen noch kündigen, wenn sich Beschäftigte am Warnstreik beteiligen. Das gilt auch für Auszubildende und unorganisierte Kolleginnen und Kollegen!

Letzte Änderung: 13.02.2008