Warnstreik bei Textron Sükosim
Warnstreik am 30. Januar bei Textron Sükosim in Schrozberg
Unsere Forderung nach einer Tariferhöhung um 4% einschl. ERA-Strukturkomponente ist gerechtfertigt und bezahlbar.
Das bisherige Angebot der Arbeitgeber mit zwei Mal 1,2 Prozent auf 27 Monate ist völlig unzureichend. Einen Arbeitszeitkorridor von 35 bis 40 Stunden/Woche mit oder auch ganz ohne Lohnausgleich lehnen wir ab. Übrigens: auch die 40-Stünder sollen laut den Arbeitgebern beteiligt werden. Das kann heißen: Einkommenskürzung oder statt 40 zukünftig 45 Stunden arbeiten.
Warnstreiks sind rechtmäßig und zulässig. Arbeitsgerichte haben entschieden: Der Arbeitgeber darf weder eine Abmahnung aussprechen noch kündigen, wenn sich Beschäftigte am Warnstreik beteiligen. Das gilt auch für Auszubildende und unorganisierte Kolleginnen und Kollegen!
Letzte Änderung: 13.02.2008