Internationaler Frauentag bei Voith
08.03.2017
Anlässlich des Internationalen Frauentages 2017 fordert die IG Metall das Recht auf befristete Teilzeit und ein Rückkehrrecht in Vollzeit. Die Ergebnisse unserer aktuellen Betriebsrätebefragung machen den Bedarf deutlich: Beschäftigte in rund 70 Prozent der Betriebe unseres Organisationsbereich reduzieren ihre Arbeitszeit wegen Kinderbetreuung. Hier sind flexible Regelungen notwendig, damit die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten nach Phasen der Arbeitszeitreduzierung wieder problemlos bis zur Vollzeit aufstocken können. Die Daten zeigen, dass es sich dabei um kein Randphänomen weniger junger Mütter/Beschäftigter handelt.
Ein weiteres Hindernis für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Privatleben ist Wochenendarbeit. Die Befragung der IG Metall hat ergeben, dass in vier von fünf Betrieben gelegentlich am Wochenende gearbeitet werde.
Die Ergebnisse der aktuellen OECD Studie zeigen, dass staatliche Instrumente wie Elterngeld und Elternzeit die Partnerschaftlichkeit fördere. Allerdings ist die Erwerbsarbeitszeit von Frauen und Männern auch im 21. Jahrhundert
sehr ungleich verteilt. Frauen arbeiteten überwiegend in Teilzeit und stemmten zusätzlich den Großteil der Hausarbeit. Auch deshalb setzen sich Betriebsrätinnen und Betriebsräte der IG Metall in den Betrieben
dafür ein, dass Teilzeit kein Nachteil für die Beschäftigten und ihre beruflich Entwicklung ist. Deshalb gebe es bereits in vielen Unternehmen Vereinbarungen, die Beschäftigten eine befristete Arbeitszeitreduzierung
ermöglichen. Damit können vor allem Frauen der Teilzeitfalle entkommen, denn von den 10,3 Millionen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland sind über 80 Prozent Frauen. Die Bekämpfung der Teilzeitfalle ist ein
wichtiges Instrument zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit steht im Koalitionsvertrag und muss jetzt - ohne weitere Verzögerungen - gesetzlich umgesetzt werden.
Letzte Änderung: 09.03.2017