Maulkorb für Betriebsratsvorsitzenden

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28.11.2010 Fa. Recaro leitet gegen Wolfgang Haag Beschlussverfahren ein. Anhörungstermin am 2.12. IG Metall: "Das ist der Versuch, einem gewählten Interessenvertreter einen Maulkorb zu verpassen."

Im Zusammenhang mit seinem Auftreten beim Warnstreik der IG Metall am 22.10.10 beim Subunternehmen Elsen, das das Lager der Fa. Recaro Aircraft Seating in Schwäbisch Hall betreibt (siehe frühere Meldungen), wurde seitens der Fa. Recaro gegen den langjährigen Betriebsratsvorsitzenden Wolfgang Haag jetzt ein Beschlussverfahren wegen Verstoßes gegen § 74,2 Betriebsverfassungsgesetz ("Grundsätze der Zusammenarbeit") eingeleitet.

Die Fa. Recaro will Wolfgang Haag bei Androhung einer Strafe von EUR 250.000.- gerichtlich verbieten lassen, sich in seiner Funktion als Betriebsratsvorsitzender an "Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen, auf die Beteiligung an solchen Arbeitskampfmaßnahmen hinzuwirken oder solche Arbeitskampfmaßnahmen argumentativ zu unterstützen."

Der Anhöhrungstermin findet am Donnerstag, den 2. Dezember 2010 um 12.00 Uhr beim Arbeitsgericht in Crailsheim statt.

Alfons Kuhnhäuser, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Schwäbisch Hall weist den Angriff auf den Betriebsratsvorsitzenden Wolfgang Haag entschieden zurück: "In einem demokratischen Land ist freie Meinungsäußerung selbstverständliches Recht eines jeden. Wenn die Geschäftsführung von Recaro versucht, mithilfe rechtlicher Unterlassungsandrohung einen gewählten Interessenvertreter einen Maulkorb zu verpassen, stößt das auf unser Unverständnis und unseren Protest."

Letzte Änderung: 29.11.2010