Kindergeld für volljährige Kinder
Für volljährige Kinder mit eigenem Einkommen kann Kindergeld bzw. ein Steuerfreibetrag beansprucht werden, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Diese beträgt seit 2004 7.680.-. Wird die Einkommensgrenze überschritten, entfällt der Kindergeldanspruch bzw. die Einräumung des Steuerfreibetrags vollständig.
Letzte Änderung: 13.02.2008